Achtung Onlineshopbetreiber: neue Widerrufsregelung ist in Kraft getreten

Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge, durch das u.a. eine geänderte Musterwiderrufsbelehrung eingeführt wird, wurde am 03.08.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt deshalb am 04.08.2011 in Kraft.

Bis zum 5. November 2011 sollte jede Shopbesitzerin und jeder Shopbesitzer die alte Widerrufsregelung gegen die neue, geänderte austauschen. Und das an jeder Stelle, wo sie auftaucht. Bei  den meisten BetreiberInnen findet sich die Widerrufsregelung auf den Inhaltsseiten und/oder in den E-Mail Standardtexten.
Die Verwendung der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber wie so oft in diesen Fällen stehen die Abmahner schon startbereit, um angeblich wettbewerbsrechtliche Ungleichheiten abzumahnen.

Die neue Musterwiderrufsbelehrung kann bei Trusted Shop heruntergeladen werden.

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Datum: Donnerstag, 4. August 2011 16:45
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